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Umgangsrecht Hannover

Anwalt Umgangsrecht Hannover

Fachanwalt Umgangsrecht Hannover · Rechtsanwalt Umgangsrecht Hannover

Wenn Kinder aus einer Ehe oder Beziehung hervorgegangen sind, stellt sich nach einer Trennung oder Scheidung unweigerlich die Frage: Wie wird der Kontakt zum Kind geregelt? Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht in Hannover berät und vertritt Rechtsanwältin Anette Führing Elternteile bei allen Fragen rund um das Umgangsrecht – außergerichtlich wie vor Gericht. Bei ehelich geborenen Kindern haben beide Elternteile automatisch die elterliche Sorge, ebenfalls dann, wenn sie nach der Geburt geheiratet haben. Unverheiratete Paare können eine sogenannte Sorgeerklärung für die gemeinsamen Kinder abgeben. Dies ist über einen Notar oder das Jugendamt möglich.

Umgangsrecht Hannover: Was bedeutet es und wer hat Anspruch?

Das Umgangsrecht sichert dem Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, das Recht auf regelmäßigen Kontakt. Es gilt unabhängig vom Sorgerecht und kann grundsätzlich nicht verweigert werden – es sei denn, der Kontakt schadet nachweislich dem Kindeswohl. Im Mittelpunkt jeder Entscheidung steht das Wohl des Kindes: Eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen ist für seine emotionale und psychische Entwicklung entscheidend.

Die Regelung des Umgangs ist in der Praxis jedoch oft konfliktbeladen. Eltern haben häufig unterschiedliche Vorstellungen davon, wann und wie oft das Kind den anderen Elternteil sehen soll. Ein erfahrener Anwalt für Umgangsrecht in Hannover kann helfen, einen klaren Umgangsplan zu erarbeiten, der alle relevanten Aspekte berücksichtigt – die Bedürfnisse des Kindes, die Wünsche beider Elternteile und die jeweiligen Lebensumstände.

Umgangsberechtigt sind nicht nur die Eltern. Auch Großeltern, Geschwister und andere enge Bezugspersonen – etwa frühere Lebenspartner oder Stiefeltern – können ein Umgangsrecht geltend machen, wenn dies dem Kindeswohl dient. Das gilt ebenso für Personen, bei denen das Kind in Familienpflege gelebt hat. Bei ehelich geborenen Kindern haben beide Elternteile automatisch die elterliche Sorge. Unverheiratete Paare können eine gemeinsame Sorgeerklärung über einen Notar oder das Jugendamt abgeben.

Haben Sie Fragen zum Umgangsrecht in Hannover? Fachanwältin für Familienrecht Anette Führing berät Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in der Kanzlei in Hannover.

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Wer hat Umgangsrecht? Umgangsrecht für Bezugspersonen des Kindes

Nicht nur der getrenntlebende Elternteil hat nach der Trennung ein Recht auf Umgang mit dem Kind, sondern auch andere Bezugspersonen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Insbesondere Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang, sofern dies förderlich für das Kindeswohl ist. Auch andere Personen, die Verantwortung für das Kind übernommen haben, sind umgangsberechtigt. Dies gilt in der Regel, wenn das Kind mit dieser Person in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat, beispielsweise mit dem Ehegatten eines Elternteils oder dem Lebenspartner bzw. Ex-Partner. Diese Regelung umfasst auch Personen, bei denen das Kind in Familienpflege war.

Keine einvernehmliche Lösung – Was ist jetzt? - Fachanwalt Familienrecht Hannover

Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, wird das Familiengericht eingeschaltet, um eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt besonders wichtig. Der Anwalt vertritt die Interessen des Elternteils bei einem gerichtlichen Verfahren und stellt sicher, dass alle notwendigen Beweise und Argumente vorgebracht werden. Das Gericht entscheidet auf Basis der vorgelegten Informationen und immer im Hinblick auf das Wohl des Kindes. Ein erfahrener Anwalt besser noch Fachanwalt kann die Erfolgsaussichten verbessern und dazu beitragen, dass eine gerechte und faire Entscheidung getroffen wird.

Kinder ab einem bestimmten Alter, insbesondere ab 14 Jahren, haben ein Mitspracherecht bei der Regelung des Umgangsrechts. Ihre Meinung wird vom Gericht berücksichtigt. Ein Anwalt kann dabei helfen, die Wünsche des minderjährigen Kindes angemessen vorzutragen und sicherzustellen, dass diese in die Entscheidung einfließen. Dies ist besonders wichtig, um das Vertrauen des Kindes in den Prozess zu stärken und ihm das Gefühl zu geben, dass seine Stimme gehört wird.

Neben der gerichtlichen Vertretung bietet ein Anwalt auch Unterstützung bei der Durchsetzung des Umgangsrechts. Wenn der Umgangsplan nicht eingehalten wird, kann der Anwalt rechtliche Schritte einleiten, um die Einhaltung zu gewährleisten. Dies kann notwendig sein, wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind verweigert oder absichtlich erschwert. Der Anwalt kann in solchen Fällen schnell und effektiv handeln, um sicherzustellen, dass der vereinbarte Umgang stattfindet. Auch wird ein Rechtsanwalt helfen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und ein Umgang nicht stattfinden sollte.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Anette Führing in Hannover berät Sie auch bei schwierigen Fällen

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Welche Formen des Umgangsrechts gibt es?

Das Umgangsrecht umfasst verschiedene Formen und Arten des Kontakts zwischen dem Kind und dem Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt. Die konkreten Formen des Umgangsrechts können je nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes und den Lebensumständen der Eltern variieren. Hier sind die häufigsten Formen des Umgangsrechts:

  • Regelmäßiger Umgang: Dies ist die häufigste Form des Umgangsrechts, bei der das Kind regelmäßig Zeit mit dem nicht betreuenden Elternteil verbringt. Dies kann zum Beispiel jedes zweite Wochenende, bestimmte Wochentage oder Ferienzeiten umfassen.
  • Ferien- und Feiertagsumgang: Neben dem regelmäßigen Umgang kann auch ein spezieller Umgang während der Schulferien oder an Feiertagen vereinbart werden. Dies ermöglicht es dem Kind, längere Zeiträume mit dem nicht betreuenden Elternteil zu verbringen, was besonders bei weiter entfernten Wohnorten wichtig sein kann.
  • Begleiteter Umgang: In Fällen, in denen es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder des Wohlbefindens des Kindes gibt, kann ein begleiteter Umgang angeordnet werden. Dies bedeutet, dass der Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil in Anwesenheit einer neutralen dritten Person stattfindet, um das Wohl des Kindes zu schützen.
  • Telefon- und Online-Umgang: Neben dem persönlichen Kontakt kann auch der regelmäßige Kontakt über Telefonate, Videotelefonie oder andere elektronische Kommunikationsmittel vereinbart werden. Dies ist besonders wichtig, wenn der nicht betreuende Elternteil weit entfernt lebt oder wenn persönliche Treffen aus verschiedenen Gründen nicht regelmäßig möglich sind.
  • Umgangsrecht mit anderen Bezugspersonen: Das Umgangsrecht kann auch Großeltern, Geschwistern oder anderen nahen Verwandten des Kindes gewährt werden, wenn dies im besten Interesse des Kindes liegt. Diese Form des Umgangsrechts erkennt die Bedeutung dieser Beziehungen für die emotionale und soziale Entwicklung des Kindes an.
  • Übernachtungskontakte: Je nach Alter und Reife des Kindes kann das Umgangsrecht auch Übernachtungen beinhalten. Dies ermöglicht dem Kind, längere Zeiträume mit dem nicht betreuenden Elternteil zu verbringen und eine tiefere Beziehung aufzubauen.
  • Wechselmodell (Paritätisches Modell): In diesem Modell verbringen die Kinder ungefähr gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Dies erfordert eine hohe Kooperationsbereitschaft der Eltern und eine gewisse Nähe der Wohnorte zueinander. Das Wechselmodell kann eine 50/50-Aufteilung sein oder eine andere gerechte Zeitverteilung, die für beide Eltern und das Kind funktioniert.

Jede dieser Formen des Umgangsrechts hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und muss individuell an die Bedürfnisse und Umstände der betroffenen Familien angepasst werden. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt kann dabei helfen, die beste Lösung zu finden und sicherzustellen, dass das Umgangsrecht im besten Interesse des Kindes geregelt wird.

Sorgerechtsstreitigkeiten? Fachanwältin für Familienrecht – Rechtsanwaltskanzlei Führing in Hannover

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Verpflichtung zur Loyalität der Elternteile - Fachanwalt Umgangsrecht Hannover

Beide Elternteile sind gesetzlich verpflichtet, den Kontakt des Kindes zum jeweils anderen zu unterstützen – nicht nur zu dulden. Handlungen, die die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil belasten oder die Erziehung erschweren, sind unzulässig. Diese Loyalitätspflicht ist ein oft unterschätzter, aber rechtlich relevanter Aspekt.

Schädlich können insbesondere Handlungen sein, die das Verhältnis des Kindes zu dem anderen Elternteil negativ beeinflussen. Die Loyalitätspflicht umfasst auch alle Handlungen, die die Erziehung des Kindes erschweren. Es ist die Aufgabe der Eltern, das Verhältnis und den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu unterstützen und zu fördern.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Umgangsrecht ein sensibles und wichtiges Thema im Familienrecht ist. Es erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und rechtlicher Fachkenntnis. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt ist dabei unerlässlich. Ein Rechtsanwalt hilft nicht nur bei der Ausarbeitung und Durchsetzung eines Umgangsplans, sondern bietet auch wertvolle Unterstützung und Beratung während des gesamten Prozesses. Dies stellt sicher, dass das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt steht und eine faire und gerechte Lösung gefunden wird.

Ihre Kanzlei in Hannover – Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie leben nicht mehr in der harmonischen Beziehung mit Ihrem Partner wie noch zu Beginn Ihrer gemeinsamen Beziehung? Einer Trennung/Scheidung sind Sie bislang jedoch aus dem Weg gegangen, da Sie Bedenken wegen der Regelung des Sorgerechts sind? Sollte es bei Ihnen zu einem Sorgerechts- oder Umgangsrechtsstreit kommen, vertrete ich Sie auch im Interesse Ihres Kindes vollumfänglich vor Gericht. Wenn Sie das wollen, versuche ich, mit der Gegenseite eine Einigung zu erreichen, bevor es zu einem Gerichtstermin kommt. Sie am besten direkt Kontakt per E-Mail oder Telefon zu mir auf. Im Zuge einer ausführlichen Beratung finden wir gemeinsam sicherlich eine Problemlösung, die allen Betroffenen gerecht wird. Gerade im Familienrecht geht es oft um hochemotionale Fälle, die dem beauftragten Rechtsanwalt / Fachanwalt entsprechendes Einfühlungsvermögen abverlangen.

Jetzt Kontakt per E-Mail, über mein Kontaktformular oder gerne auch telefonisch aufnehmen. Ich stehe Ihnen in diesen schwierigen Zeiten bei!

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FAQ - Umgangsrecht - Rechtsanwalt Hannover

Das Umgangsrecht gibt dem Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, das Recht auf regelmäßigen Kontakt. Es gilt unabhängig vom Sorgerecht und kann nur dann eingeschränkt werden, wenn der Kontakt dem Wohl des Kindes schadet.

Nicht nur der getrenntlebende Elternteil hat ein Umgangsrecht, sondern auch Großeltern, Geschwister und andere enge Bezugspersonen – etwa frühere Lebenspartner oder Stiefeltern – wenn dies dem Kindeswohl dient.

Es gibt regelmäßigen Umgang (z.B. jedes zweite Wochenende), Ferien- und Feiertagsumgang, begleiteten Umgang, Telefon- und Online-Kontakt, Übernachtungskontakte sowie das Wechselmodell, bei dem das Kind gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen verbringt.

Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, entscheidet das Familiengericht. Es berücksichtigt dabei ausschließlich das Wohl des Kindes. Ab 14 Jahren hat das Kind selbst ein Mitspracherecht.

Beide Elternteile sind verpflichtet, den Kontakt des Kindes zum jeweils anderen Elternteil aktiv zu unterstützen. Alles, was diese Beziehung belastet oder die Erziehung erschwert, ist unzulässig.

Wenn ein Elternteil den vereinbarten Umgang verweigert oder erschwert, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine Anwältin kann schnell handeln und die Einhaltung des Umgangsplans gerichtlich durchsetzen.

Bei ehelich geborenen Kindern haben beide Elternteile automatisch die elterliche Sorge. Unverheiratete Paare können eine gemeinsame Sorgeerklärung über einen Notar oder das Jugendamt abgeben.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Anette Führing in Hannover berät bei allen Fragen rund um das Umgangsrecht – von der außergerichtlichen Einigung bis zur gerichtlichen Vertretung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.