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Unterhalt Hannover

Unterhalt Hannover

Anwalt Unterhalt Hannover · Fachanwalt Unterhalt Hannover

Im Falle einer Trennung oder Scheidung kommt neben der Regelung des Vermögensausgleichs auch die Frage des Unterhalts in den Vordergrund. Ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird, ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z. B. der Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. Im Einzelnen können folgende Unterhaltsansprüche gegeben sein:

Kindesunterhalt Hannover

Zunächst ist zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder zu unterscheiden. Minderjährige haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt vom Elternteil, bei dem sie nicht leben. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt und betreut wird, leistet seinen Beitrag durch die Betreuung und muss in der Regel keinen zusätzlichen Barunterhalt zahlen. Mit Erreichen der Volljährigkeit sind grundsätzlich beide Elternteile im Verhältnis ihrer Einkünfte für den Kindesunterhalt verantwortlich, sofern das volljährige Kind nicht verheiratet ist.

Der Kindesunterhaltsanspruch richtet sich meist nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Auch das für das Kind bezogene Kindergeld ist dabei zu berücksichtigen. Der betreuende Elternteil ist gesetzlich verpflichtet, den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes zu verwalten und gegenüber dem anderen Elternteil geltend zu machen. Volljährige Kinder hingegen müssen ihren Unterhaltsanspruch selbst ihren Eltern gegenüber durchsetzen. Voraussetzung für diesen Anspruch ist in der Regel, dass das volljährige Kind eine Schulausbildung, Berufsausbildung oder ein Studium absolviert.

Die Ermittlung und erfolgreiche Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen kann zeitaufwendig und komplex sein. Hier kann ein erfahrener Anwalt entscheidend helfen, um die Ansprüche korrekt zu berechnen, rechtlich durchzusetzen und dabei alle relevanten Faktoren, wie die Düsseldorfer Tabelle und das Kindergeld, zu berücksichtigen. Ein Rechtsanwalt kann auch bei der Verwaltung der Ansprüche und in strittigen Fällen vermitteln, um schnelle und gerechte Lösungen zu finden.

Sollte eine Zahlung generell nicht möglich sein, so kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen. Der vom Staat gezahlte Kindesunterhalt liegt unterhalb der Düsseldorfer Tabelle, trägt aber generell zum Lebensunterhalt bei. Dieser muss vom Unterhaltspflichtigen zurückgezahlt werden. Ich berate Sie gerne zu diesem Thema und helfe gegebenenfalls bei einem Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse in Hannover.

 

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Trennungsunterhalt Hannover

Wenn Ehegatten getrennt leben, kann ein Ehegatte gegen den anderen, der über höhere Einkünfte verfügt, Trennungsunterhalt geltend machen. In solchen Fällen ist es entscheidend, sich zeitnah von einer Fachanwältin für Familienrecht beraten zu lassen. Es wird zunächst geprüft, ob ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, und die Höhe des Unterhalts basierend auf den Einkommensverhältnissen beider Parteien berechnet. Zudem erläutere ich Ihnen, wie lange der Trennungsunterhalt voraussichtlich zu zahlen ist und kläre über mögliche Veränderungen der Unterhaltszahlungen im Laufe der Trennungszeit auf. Dabei weise ich auf die jeweiligen Verpflichtungen des Unterhaltsberechtigten hin, unter anderem die Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sowie auf die Pflichten des Unterhaltsschuldners zur Offenlegung seiner Einkünfte.

Meine Kanzlei unterstützt nicht nur bei der Berechnung und Klärung der Ansprüche, sondern auch bei der effektiven Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Bei Bedarf stehe ich Ihnen sowohl bei der gerichtlichen als auch bei der außergerichtlichen Durchsetzung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Mit umfassendem Fachwissen und Einfühlungsvermögen begleite ich Sie durch den gesamten Prozess und sorge dafür, dass Ihre rechtlichen Ansprüche bestmöglich vertreten werden.

Nachehelicher Unterhalt Hannover

Mit der Rechtskraft der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt gefordert oder geschuldet werden. Ob diese Voraussetzungen nach der Scheidung erfüllt sind und ein Unterhaltsanspruch besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich gilt, dass ein Ehegatte einen Unterhaltsanspruch hat, wenn er nach der Scheidung bedürftig ist. Bedürftig ist, wer außerstande ist, sich selbst aus seinen Einkünften oder seinem Vermögen zu unterhalten.

Die einzelnen Unterhaltstatbestände für den nachehelichen Unterhalt sind in den § 1570 bis § 1576 BGB geregelt. Beispiele hierfür sind Unterhaltsansprüche aufgrund von Kinderbetreuung der gemeinsamen Kinder, Alter oder Krankheit, Erwerbslosigkeit oder unterschiedlich hohe Einkünfte der Ehegatten. In letzterem Fall kann aus der Differenz der Einkünfte der Ehegatten ein Aufstockungsunterhalt resultieren.

Beim nachehelichen Unterhalt ist neben der Höhe auch die Dauer des Anspruchs relevant, einschließlich einer möglichen zeitlichen Befristung. Themen wie Unterhaltsverzicht, Wiederverheiratung, grobe Unbilligkeit, Verwirkung von Unterhaltsansprüchen und fehlende Leistungsfähigkeit sind ebenfalls wichtige Aspekte, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden. Ein wichtiger Faktor ist der Selbstbehalt, der in allen Fällen des Unterhalts zu beachten ist.

In meiner Kanzlei in Hannover begleite ich meine Mandanten mit Fachwissen zum Thema Unterhalt und Einfühlungsvermögen, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Ansprüche bestmöglich vertreten werden.

Fachanwältin für Familienrecht - Rechtsanwaltskanzlei Führing in Hannover

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Elternunterhalt Hannover

Aufgrund der stetig zunehmenden Lebenserwartung von Menschen und gleichzeitiger geringerer Renten bekommt das Thema Elternunterhalt eine immer größere Bedeutung.

Kinder können zur Unterhaltszahlung für ihre Eltern verpflichtet sein, wenn die Einkünfte des Elternteils nicht ausreichen, den eigenen Bedarf zu decken. Diese Situation kann insbesondere dann entstehen, wenn sich bei dem Elternteil die Notwendigkeit der Aufnahme in ein Pflegeheim ergibt.

Dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Kinder auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen werden können. Denn Verwandte sind gemäß § 1601 BGB in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. In diesem Zusammenhang treten auch häufig die Sozialämter an die Kinder mit einer sogenannten Überleitungs- bzw. Rechtswahrungsanzeige heran, wenn nämlich den pflegebedürftigen Eltern öffentliche Leistungen gewährt werden.

Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist es, für Kinder, sich frühzeitig, also vor Eingang einer sogenannten Überleitungs- bzw. Rechtswahrungsanzeige bei einem Fachanwalt für Familienrecht über die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elternunterhalt zu informieren.

Rechtsanwältin Führing berät Sie umfassend zu allen Fragen des Unterhaltsrechts, sowohl für Unterhaltsberechtigte als auch für Unterhaltsschuldner. Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, setze ich Ihre Unterhaltsansprüche gerichtlich durch.

Fachanwalt Familienrecht Hannover – Lösungsorientierte Beratung

Sie haben ein Problem im Rechtsgebiet Familienrecht und benötigen nun einen kompetenten Rechtsanwalt? Ich setze Ihre Ansprüche tatkräftig und kompetent außergerichtlich und gerichtlich durch und unterstütze Sie bei allen Aspekten zum Thema Unterhalt. Hierbei kommen Ihnen meine Spezialkenntnisse und meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover aus Hunderten von familienrechtlichen Verfahren zugute.

Ich vertrete / berate Sie lösungsorientiert und umfassend, immer mit dem Ziel, für Sie die bestmöglichen und gleichzeitig kostensparende Ergebnisse zu erzielen. Wenn Sie bereits ein Schreiben von dem Anwalt Ihres Ehemannes, Ihrer Ehefrau oder des Familiengerichts erhalten haben, vereinbaren Sie bitte einen kurzfristigen Termin, da gegebenenfalls Fristen zu beachten sind.

Jetzt Termin vereinbaren über mein Kontaktformular oder gerne auch telefonisch.

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FAQs Anwalt Unterhalt Hannover

Sie haben gegenüber Ihrem Ehegatten einen Anspruch auf Auskunft über seine laufenden Einkommensverhältnisse. Wenn er freiwillig keine Auskunft erteilt, haben Sie einen Anspruch auf Beschaffung der nötigen Kenntnisse über die wirtschaftlichen Verhältnisse, damit sie Ihren Unterhaltsanspruch berechnen können.

Zunächst fordern Sie den Ehegatten , ein in sich geschlossene Zusammenstellung über die laufenden Einkünfte vorzulegen, die es Ihnen ermöglicht, ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Höhe ihres Unterhaltsanspruchs zu berechnen.

Ihr Ehegatte darf Ihnen keine Loseblattsammlung über seinen monatlichen Verdienst vorlegen. Auch müssen Sie nicht akzeptieren, dass er Ihnen eine „Zettelwirtschaft“ in mehreren Schreiben übersendet. Sie haben einen Anspruch darauf, dass er bei einer Angestelltentätigkeit oder ähnlichem die Verdienstbescheinigung in der letzten zwölf Monate vorlegt.

Auch die Vergütung für Überstunden ist für den Unterhaltspflichtigen Einkommen. Oft kommt das Gegenargument, dass diese nicht zumutbar waren. Hier musste man im Einzelnen schauen, in welchem Umfang die Mehrarbeit anfällt.

Urlaubsgeld ist für den Unterhaltspflichtige Einkommen und muss ebenfalls auch bei der Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Einkommens angerechnet werden. Dies gilt auch für die sogenannte Urlaubsabgeltung, die am Ende eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird.

Das Fahrzeug ist eine Sachzuwendung des Arbeitgebers an ihren Ehemann zur privaten Nutzung und damit ein Einkommensbestandteil.

Damit hat Ihr Ehegatte den Betrag für die Kosten der Anschaffung und Unterhaltung erspart.

Meine Erfahrung ist, dass die Ehegatten gerade diese Sachzuwendung sehr sportlich sehen und versuchen zu erklären, dass der Arbeitgeber ihnen hier ein teureres Auto aufgedrückt hat, als sie selbst finanzieren würden.

Das ist tatsächlich so, einen Betrag für übermäßige Fahrtkosten zwischen den zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz kann er nicht abziehen.

Er könnte Kosten für eine zusätzliche Krankenversicherung, die er neben der gesetzlichen Krankenversicherung unterhält als Ausgabe absetzen oder die Kosten für eine zusätzliche Altersvorsorge.

Kreditraten zur Finanzierung dieser Forderung kann er nicht von seinem anrechenbaren Einkommen absetzen, da Sie sonst ihre eigene Ausgleichsforderung über den Unterhalt mitfinanzieren würden. Ihr Unterhalt würde sich entsprechend reduzieren. Dies ist nicht zulässig.

Sie können eine sogenannte Auskunftsklage einreichen. Diese wird in der Trennungszeit mit den sogenannten Stufen Antrag kombiniert. Das hat den Vorteil, dass Sie nach der Auskunft in dem gerichtlichen Verfahren, den Unterhalt ohne weitere Verzögerung beziffern können.

Ja, der andere unterhaltsverpflichtete Elternteil muss Barunterhalt für die Kinder an den betreuenden Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, zahlen.

Nein, sie können das Jugendamt um Hilfe bitten. Diese übernimmt die Aufgabe. Erfahrungsgemäß zahlen Ehegatten für ihre Kinder sofort und ohne zu murren. Wenn sie nicht zahlen können, weil die Einkünfte zu niedrig sind, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse.

Wenn er leistungsfähig ist, muss er bis zur Rechtskraft der Scheidung den sogenannten Trennungsunterhalt zahlen.

Der Ehegatte muss Unterhalt zahlen bis zum letzten Tag, bevor die Scheidung endgültig vom Gericht festgestellt wurde.

Erstmal nicht während des ersten Trennungsjahres. Nur wenn Sie schon während der Ehe weitgehend erwerbstätig waren, kann ausnahmsweise im Einzelfall eine Verpflichtung zur Arbeit bestehen.