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Scheidung Hannover

Anwalt Scheidung Hannover

Rechtsanwalt Scheidung Hannover · Scheidungsanwalt Hannover

„Ich will die Scheidung!“ – So oder ähnlich endet oft ein Streit zwischen Ehepartnern und leitet das Gespräch über die bevorstehende Scheidung ein. Doch wie läuft eine Scheidung ab? Was muss getan werden und welche Folgen hat sie? Hier biete ich eine Orientierung, die jedoch keine fundierte Rechtsberatung ersetzt.

Eine Scheidung kann nur vom Familiengericht durchgeführt werden, wenn die Ehe als zerrüttet und ohne Aussicht auf Besserung gilt. Außerdem müssen die Eheleute eine gewisse Zeit getrennt gelebt haben und ein Rechtsanwalt ist unabdingbar und gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung der Ehe nicht zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn keine innere Bindung zwischen den Ehepartnern mehr besteht. Es reicht, wenn einer der Partner die Ehe als beendet betrachtet, auch wenn der andere daran festhalten möchte. Entscheidend ist, ob eine Versöhnung der Ehepartner möglich oder ausgeschlossen ist.

In zwei Fällen wird das Scheitern der Ehe vermutet, ohne dass das Gegenteil bewiesen werden könnte:

  • wenn die Ehegatten mindestens drei Jahren getrennt leben oder
  • die Ehegatten leben mindestens ein Jahr getrennt und beide wollen die einvernehmliche Scheidung.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen beide Ehegatten daher mindestens ein Jahr lang getrennt leben, bevor Ihre Ehe geschieden werden kann, selbst wenn beide Partner die Ehe nicht fortsetzen wollen und sich eine Versöhnung nicht vorstellen können. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber nicht leichtfertig eine Ehe aufgeben und nicht sofort jede Kurzschlussentscheidung mittragen will.

 

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Anwalt Familienrecht Hannover – Trennung mit Hürden

Wer also bereits seit einem Jahr getrennt lebt und entweder beide die Scheidung beantragen oder der eine dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt, kann bereits nach dem Trennungsjahr geschieden werden. Egal ist hierbei, wer letztlich die Schuld trägt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert die gerichtliche Verhandlung meist nur wenige Minuten.

Problematischer ist schon, wenn einer der Partner nicht zustimmt und an der Ehe festhält. In diesem Fall muss die Zerrüttung der Ehe festgestellt und nachgewiesen werden, jedenfalls wenn noch nicht drei Jahre Trennung bestehen. Eine solche Feststellung kann aber zum Beispiel dadurch bewiesen werden, dass einer der Partner bereits eine anderweitige eheähnliche Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner begründet hat.

Leben die Ehepartner noch nicht ein Jahr lang getrennt, so kann die Ehe nur dann durch Scheidung beendet werden, wenn das Weiterbestehen eine unzumutbare Härte darstellen würde. Auch dies muss ausreichend dargelegt und untermauert werden. Ein Grund kann etwa mehrfache häusliche Gewalt sein. Dies muss aber nachweisbar sein. Nicht ausreichend sind Verstöße gegen die Treue oder persönliches Unbehagen.

Die vorgenannten Zeiträume nennt man Trennungszeit. Diese soll aber erst beim Scheidungstermin erfüllt sein, weswegen der Scheidungsantrag, mit dem das gerichtliche Verfahren eingeleitet wird, bereits früher bei Gericht eingereicht werden kann.

Wird während der Zeit zwischen Trennung und Scheidung der Versuch einer Versöhnung unternommen, also noch einmal zusammengelebt, unterbricht das die Trennungszeit. Scheitert der Versuch, beginnt sie wieder neu und wird nicht etwa unter Anrechnung der bisherigen Trennungszeit fortgesetzt. Jedoch gibt es auch hier keine Regel ohne Ausnahme. Handelt es sich nur um einen kurzfristigen gescheiterten Versuch (nach der Rechtsprechung bis zu 3 Monate), wird die Trennungszeit nicht unterbrochen.

Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt hilft Ihnen dabei, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben korrekt erfüllt werden, und berät Sie umfassend in allen relevanten Angelegenheiten dazu.

Es zählt aber wirklich die tatsächliche Trennung - Scheidung Hannover

Um zu verhindern, dass Ehepartner die gesetzlichen Vorgaben umgehen, indem sie fälschlicherweise behaupten, bereits seit einem Jahr getrennt zu leben, müssen bestimmte Kriterien für das Getrenntleben erfüllt und gegebenenfalls nachgewiesen werden. In der Regel muss die häusliche Gemeinschaft aufgehoben sein, und mindestens einer der Ehegatten muss eine ernsthafte Trennungsabsicht haben. Nach der Rechtsprechung müssen alle Aspekte der häuslichen Gemeinschaft aufgegeben werden. Dies ist einfach, wenn beide in verschiedenen Wohnungen leben. Schwieriger wird es, wenn beide im Mietvertrag stehen oder ein gemeinsames Wohneigentum nutzen, das einer allein nicht halten kann. Das Gesetz erlaubt jedoch, dass ein getrennt leben auch innerhalb einer Wohnung möglich ist. Dafür muss genau festgelegt werden, wer welche Räume allein nutzt und wie die Gemeinschaftsräume aufgeteilt werden. Gemeinsames Essen ist nicht erlaubt, dies nennt man die „Trennung von Tisch und Bett“. Familienrichter überprüfen diese Angaben durch gezielte Nachfragen, es sei denn, die finanziellen Verhältnisse machen ein Zusammenleben offensichtlich notwendig.

Die Frage der Trennung hat weitreichende Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf Unterhaltsansprüche. Auch alltägliche Geschäfte, wie Strom- und Wasserversorgung, können nach der Trennung nicht mehr für den anderen Partner erledigt werden. Bestehende Verträge bleiben jedoch bestehen, selbst wenn nur einer als Anschlussnehmer eingetragen ist. Ebenfalls muss gegebenenfalls das bereits vorhandene Berliner Testament geändert werden. Hierzu berate ich Sie gerne in meiner Kanzlei in Hannover.

Angesichts der komplexen Anforderungen und möglichen rechtlichen Fallstricke bei der Trennung und Scheidung ist die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts am besten noch Fachanwalts für Familienrecht unerlässlich. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben korrekt erfüllt werden, und berät Sie umfassend in allen relevanten Angelegenheiten, einschließlich Unterhaltsansprüchen, Umgangsrechten und der Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte.

Kompetente Beratung in allen Bereichen des Familienrechts in Hannover - Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht Anette Führing.
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Das Verfahren - Scheidung Hannover

Das eigentliche gerichtliche Scheidungsverfahren ist nicht Anfang, sondern Ende der ehelichen Auseinandersetzung. Die Klärung all jener Rechtsfragen und Streitigkeiten, die mit der Trennung einhergehen, hat bereits vorher stattzufinden, mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs. Nur ein vernünftig vorbereitetes Scheidungsverfahren kann daher unkompliziert und zügig über die Bühne gehen. Das Verfahren beginnt mit dem Scheidungsantrag, der für einen der Ehegatten gestellt wird.

Für das Ehescheidungsverfahren gelten die Regelungen des FamFG. Haben Sie Fragen zum Verfahren vor Gericht? Ich berate Sie gerne in meiner Kanzlei in Hannover.

Der Antrag - Anwalt Scheidung Hannover

Der Scheidungsantrag wird durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht, in aller Regel dem Gericht, wo der verbliebende Ehepartner mitsamt den gemeinsamen Kindern den Wohnsitz hat, oder wo die Eheleute zuletzt den gemeinsamen Wohnsitz hatten (§122 FamFG schreibt eine abgestufte Zuständigkeit vor) eingereicht. Ein Antrag auf Scheidung kann auch nur von einem Anwalt gestellt werden, es herrscht Anwaltszwang zumindest für die den Antrag stellende Partei. Der andere Teil benötigt dagegen nicht unbedingt einen Anwalt, sondern nur dann, wenn er selbst Anträge stellt (z.B. Anträge bezüglich Unterhalt oder Sorgerecht oder auch zum Versorgungsausgleich). Es macht aber in den meisten Fällen doch Sinn, einen eigenen Antrag zu stellen, auch wenn man selbst die Scheidung möchte. In nicht wenigen Konstellationen treten Ereignisse ein, die eine Scheidung auch aus wirtschaftlichen Gründen unvorteilhaft erscheinen lassen. Der Antragstellende hat daher viele, auch für die andere Partei nachteilige Steuerungsmöglichkeiten des Verfahrens.

Angegeben werden muss jedenfalls, ob sich die Ehegatten über die Regelung betreffend der minderjährigen Kinder (die elterliche Sorge, der Umgang und den nachehelichen Unterhalt) verständigt haben.

Der Antrag auf Scheidung folgt in der Regel standardisierten Mustern (Daten der Parteien und zur Ehe, über Kinder und Regelung der Folgesachen). Die eigentliche Sachverhaltsschilderung fällt überwiegend recht kurz aus.

Die Parteien haben es selbst in der Hand, wie umfangreich und damit auch teuer ein Rechtsstreit wird, wenn sie die ein oder andere Folgesache anhängig machen, also je weniger im Vorfeld geregelt wird und mehr streitig zu entscheiden ist. Besteht über (fast) alles Streit, ist das Verfahren hingegen nicht der Schlussstrich, sondern der Auftakt für eine streitige Scheidung und das führt oftmals zu einem langwierigen Prozess. Hier ist besonders viel Durchhaltevermögen gefragt vor allem, wenn es auch um rechtliche Fragen zum alleinigen Sorgerecht geht.

Auswirkungen hat der Zeitpunkt des Scheidungsantrags vor allem auch auf das Erbrecht.

Anwalt Scheidung Hannover - Wann endet das Erbrecht des Ehegatten mit der Scheidung?

Ehegatten sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundsätzlich immer erbberechtigt, auch wenn sie nicht in einem Testament des Erblassers gesondert begünstigt wurden.

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten endet nicht erst mit Abschluss des Scheidungsverfahrens selbst - also mit dessen Rechtskraft -, sondern regelmäßig bereits mit Rechtshängigkeit. Rechtshängigkeit tritt ein, sobald der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugegangen ist.

Verstirbt der getrenntlebende Ehegatte, ohne dass der Scheidungsantrag rechtshängig geworden ist, kann es daher im Einzelfall durchaus vorkommen, dass das Erbrecht des Überlebenden bestehen bleibt. Das Erbrecht endet also nicht erst mit der Scheidung, sondern kann im Einzelfall auch noch während des Trennungsjahres zum Tragen kommen.

Mit meiner Erfahrung als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Hannover kann ich Sie kompetent auch in dem Thema Erbrecht nach der Scheidung beraten. Hier drohen erhebliche Nachteile bei falscher Handhabung.
 

Kompetente und einfühlsame Beratung bei Scheidung und Trennung - erfahrene Fachanwältin für Familienrecht Anette Führing. 
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Im Termin in Hannover

Die Scheidung der Ehe wird durch das Familiengericht per Beschluss ausgesprochen, meist direkt im Anschluss an eine oft nur wenige Minuten dauernde Verhandlung. Während dieser Verhandlung werden die wesentlichen Aspekte der Scheidung kurz erörtert, wie beispielsweise das Trennungsjahr und mögliche Unterhaltsansprüche.

Der Scheidungstermin erfordert nicht unbedingt die Anwesenheit beider Ehepartner. In vielen Fällen reicht es aus, wenn die Rechtsanwälte der Parteien vor Ort sind. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn alle relevanten Fragen bereits im Vorfeld geklärt und schriftlich festgehalten wurden.

  • Eröffnung der Verhandlung:
    • Der Richter eröffnet die Verhandlung und stellt die Anwesenheit der Parteien bzw. ihrer Rechtsanwälte fest.
  • Feststellung des Trennungsjahres:
    • Der Richter prüft, ob das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr eingehalten wurde. Hierzu können die Ehepartner bzw. ihre Anwälte entsprechende Nachweise vorlegen.
  • Einigung über Scheidungsfolgen:
    • Falls es zu einer Einigung über die Scheidungsfolgen (nachehelicher Unterhalt, alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung) gekommen ist, wird dies kurz besprochen und protokolliert.
  • Ausspruch der Scheidung:
    • Nach der kurzen Verhandlung spricht der Richter den Scheidungsbeschluss aus. Dieser wird in der Regel sofort wirksam, es sei denn, einer der Ehepartner legt Berufung ein.

Die Anwesenheit des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin ist Pflicht.

Anwalt Scheidung Hannover - Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierzu wird als Streitwert 3 Nettoeinkommen der Ehepartner zugrunde gelegt. Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. In der Regel tragen beide Ehepartner die Kosten der Scheidung gemeinsam.

Durch die Online-Scheidung können Sie die Kosten einer vorherigen juristischen Beratung sparen. Allerdings wird eine solche ohnehin unerlässlich, wenn es um mehr als die reine Scheidung geht. Für den Fall einer Beauftragung im Bereich der außergerichtlichen Einigung und/oder der gerichtlichen Auseinandersetzung gehen die rechtlichen Beratungen ohnehin in den dabei entstehenden Kosten auf.

Kosten sparen, einen Scheidungsanwalt Hannover für beide Ehegatten beauftragen

Wollen sich beide einvernehmlich scheiden lassen, können die Eheleute für die Ehescheidung auch nur einen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin gemeinsam beauftragen, da nur eine Seite anwaltlich vertreten sein muss und nur eine Partei einen Antrag stellen braucht. Man spart auf diese Weise gut 40 % der gesamten Verfahrenskosten.

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Ihr verlässlicher Partner für Unterhalt, Scheidung und Kindschaftssachen – Fachanwalt Familienrecht Hannover

Sie haben ein Problem im Rechtsgebiet Familienrecht und benötigen nun einen kompetenten Rechtsanwalt? Ich setze Ihre Ansprüche tatkräftig und kompetent außergerichtlich und gerichtlich durch und unterstütze Sie bei allen Aspekten zum Thema Unterhalt. Hierbei kommen Ihnen meine Spezialkenntnisse und meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover aus Hunderten von familienrechtlichen Verfahren zugute.

Ich vertrete / berate Sie lösungsorientiert und umfassend, immer mit dem Ziel, für Sie die bestmöglichen und gleichzeitig kostensparende Ergebnisse zu erzielen. Wenn Sie bereits ein Schreiben von dem Anwalt Ihres Ehemannes bzw. Ihrer Ehefrau oder des Familiengerichts erhalten haben, vereinbaren Sie bitte einen kurzfristigen Termin, da gegebenenfalls Fristen zu beachten sind.