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Sorgerecht Hannover

Wenn Kinder aus einer Ehe hervorgegangen sind oder von einem der Eltern mit in diese eingebracht wurden, stellt sich im Falle einer Trennung bzw. Scheidung natürlich die Frage, wie das Sorgerecht künftig zu regeln ist. Bei ehelich geborenen Kindern haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht, ebenfalls dann, wenn sie nach der Geburt geheiratet haben. Unverheiratete Paare können eine sogenannte Sorgeerklärung für die gemeinsamen Kinder abgeben. Dies ist über einen Notar oder das Jugendamt möglich.

Was umfasst das Sorgerecht?

Das Sorgerecht beinhaltet unter anderem:

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht,
  • Auswahl und Anmeldung in einem Kindergarten oder Schule, Ausbildung,
  • Eröffnung eines Bankkontos,
  • die Erziehung (auch religiöse),
  • medizinische Eingriffe.

Normalerweise haben beide Eltern die gemeinsame Sorge. Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt. Hier kommt es dennoch immer wieder zu Konflikten, die sich oftmals negativ auf das Kind auswirken. Rechtsanwältin Anette Führing ist Fachanwältin für Familienrecht in Hannover und berät Sie umfassend zu allen Punkten des Sorgerechts in Hannover.

Fachanwältin für Familienrecht – Kanzlei Führing in Hannover verhilft Ihnen zu Ihrem Recht!

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Muss bei gemeinsamem Sorgerecht immer alles gemeinsam entschieden werden?

Nein, das wäre zu umständlich und schwierig, daher hat der Gesetzgeber differenziert. Man unterscheidet zwischen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und Angelegenheiten des täglichen Lebens. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen auf das Kind haben. Beispiele hierfür sind die Auswahl der Schule oder die Eröffnung eines Bankkontos. Solche Entscheidungen müssen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden, sofern sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben.

Auf der anderen Seite gibt es Angelegenheiten des täglichen Lebens. Dies sind Entscheidungen, die das alltägliche Wohl des Kindes betreffen und keine langfristigen Auswirkungen haben. Beispiele hierfür sind Übernachtungen bei den Großeltern oder die Höhe des Taschengeldes. In diesen Fällen darf das betreuende Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält, allein entscheiden. Dies erleichtert den Alltag und vermeidet unnötige Konflikte, da nicht ständig Rücksprache mit dem anderen Elternteil gehalten werden muss.

Eine besondere Regelung gilt in Notfällen, wenn Gefahr im Verzug ist, wie beispielsweise bei einer notwendigen Notoperation. In solchen Fällen kann jedes Elternteil allein entscheiden, ohne die Zustimmung des anderen einholen zu müssen. Dies stellt sicher, dass im Ernstfall schnell gehandelt werden kann, um das Wohl des Kindes zu schützen. Die Regelung gewährleistet somit sowohl die Flexibilität im Alltag als auch die notwendige Sicherheit in Notfallsituationen.

Was bedeutet das gemeinsame elterliche Sorgerecht? - Anwalt Sorgerecht Hannover

Mit dem gemeinsamen Sorgerecht wird geregelt, dass Sie weiterhin für Ihre Kinder Verantwortung tragen können. Auch nach dem Zerbrechen Ihrer Partnerschaft sind Sie in der Lage, Erziehungsaufgaben zu übernehmen, selbst wenn Ihre Kinder nicht mehr bei Ihnen leben. Dies bedeutet, dass beide Elternteile weiterhin an wichtigen Entscheidungen im Leben ihrer Kinder beteiligt sind und das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.

Der Gesetzgeber hat hierbei differenziert: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, wie die Auswahl der Schule oder die Eröffnung eines Bankkontos, erfordern die gemeinsame Entscheidung beider Elternteile. Diese Entscheidungen haben langfristige Auswirkungen auf das Leben der Kinder und müssen daher sorgfältig und einvernehmlich getroffen werden. Im Gegensatz dazu gibt es Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie Übernachtungen bei den Großeltern oder die Höhe des Taschengeldes.

Solche Entscheidungen dürfen von dem Elternteil allein getroffen werden, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Diese Regelung soll den Alltag erleichtern und sicherstellen, dass praktische Entscheidungen schnell und unkompliziert getroffen werden können.In Notfallsituationen, wie beispielsweise bei einer notwendigen Notoperation, darf jedes Elternteil alleine entscheiden, um das Wohl des Kindes schnellstmöglich zu sichern. Hier ist keine Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich, um in einer dringenden Lage umgehend handeln zu können. Insbesondere in streitigen Fällen, in denen sich die Eltern nicht einigen können, ist die Zuhilfenahme eines im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts dringend geboten.

Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass das Wohl Ihrer Kinder nicht durch die belastende Situation einer Scheidung oder Trennung negativ beeinträchtigt wird. Der Anwalt kann Ihnen helfen, konstruktive Lösungen zu finden und Konflikte zu vermeiden, damit Ihre Kinder auch weiterhin in einem stabilen und liebevollen Umfeld aufwachsen können. So können Sie gemeinsam mit Ihrem ehemaligen Partner die Verantwortung für Ihre Kinder weiterhin effektiv und verantwortungsvoll wahrnehmen.

Sorgerechtsstreitigkeiten? Fachanwältin für Familienrecht – Rechtsanwaltskanzlei Führing in Hannover

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Wann entscheidet das Familiengericht über das elterliche Sorgerecht?

Das Familiengericht wird nur dann über das Sorgerecht entscheiden, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt. Dieser Antrag kann in unterschiedlichen Kontexten gestellt werden, sei es nach einer Trennung, Scheidung oder bei gravierenden Differenzen in der elterlichen Zusammenarbeit. Die Entscheidung des Gerichts hängt maßgeblich davon ab, ob der andere Elternteil der Übertragung des alleinigen Sorgerechts zustimmt oder nicht.

Falls der andere Elternteil der Übertragung zustimmt, wird das Gericht in der Regel die alleinige Sorge dem Antragsteller übertragen. Diese Zustimmung signalisiert, dass beide Elternteile im besten Interesse des Kindes handeln und eine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Ist jedoch keine Zustimmung des anderen Elternteils vorhanden, muss das Gericht eine detaillierte Prüfung der Faktenlage vornehmen. In solchen Fällen berücksichtigt das Gericht alle relevanten Umstände und trifft eine Entscheidung, die stets das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellt. Dies umfasst die Lebensumstände der Eltern, die Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen, die Erziehungskompetenzen und alle weiteren Faktoren, die das Wohl des Kindes beeinflussen könnten.

Besonders wichtig ist auch die Stimme des Kindes selbst, insbesondere wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat. Kinder ab diesem Alter haben das Recht, der Übertragung des alleinigen Sorgerechts zu widersprechen. Das Gericht wird die Meinung des Kindes berücksichtigen und in die gerichtliche Entscheidung einfließen lassen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes nicht übergangen werden und das Kindeswohl umfassend geschützt bleibt.

In solch sensiblen und oft komplexen Angelegenheiten ist die Unterstützung durch eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht unerlässlich. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Position klar darzustellen, notwendige Beweise zu sammeln und Ihre Rechte effektiv zu vertreten, um eine faire und gerechte Entscheidung im Sinne des Kindeswohls zu erreichen.

Anwalt Hannover - Das alleinige Sorgerecht

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht vom Familiengericht übertragen bekommen haben, können Sie künftig alle Entscheidungen bezügliche Personen- und Vermögenssorge für Ihr Kind allein treffen. Der andere Elternteil trägt in der Regel mit Unterhaltszahlungen zur Sorge bei. Das Umgangsrecht ist von dem alleinigen Sorgerecht nicht betroffen. Das Recht auf Umgang mit seinem Kind hat auch der Elternteil, der nicht sorgeberechtigt ist.

Elternteile, die über das Sorgerecht streiten, dürfen nicht vergessen, dass Kinder keine Spielbälle in den Händen streitender Eltern sind. Sie sind eigenständige Individuen mit Bedürfnissen, Rechten und Gefühlen, die in diesem Konflikt allzu oft vergessen werden.

Rechtsanwältin Anette Führing ist Fachanwältin für Familienrecht in Hannover und blickt mittlerweile auf über 20 Jahre Erfahrung in Sorgerechtsfällen zurück.

Langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht – Rechtsanwaltskanzlei Führing in Hannover

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Jugendamt und Sorgerecht: Unterstützung durch Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover

Das Sorgerecht spielt eine zentrale Rolle in der komplexen und oft belastenden Situation einer Trennung oder Scheidung. Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Belange Ihrer Kinder und die Einbeziehung des Jugendamts geht.

Das Jugendamt nimmt im Bereich des Familienrechts eine sehr wichtige Rolle ein. Es unterstützt und berät die Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge. Es sorgt dafür, dass das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt steht. Das Jugendamt kann in Konfliktsituationen eingreifen und Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Überprüfung und Regelung des Sorgerechts ist ein häufiges Anliegen, bei dem das Jugendamt aktiv wird. Das Jugendamt kann vermitteln und Lösungen vorschlagen, wenn sich die Eltern nicht einigen können, wer die elterliche Sorge ausüben soll. In gravierenden Fällen kann es auch die Anregung einer Entscheidung durch das Gericht sein.

Das Jugendamt wird oftmals auch bei Unterhaltsansprüchen hinzugezogen. Mehr zum Thema Unterhalt finden Sie hier Unterhalt Hannover

In dieser Situation ist eine fundierte rechtliche Unterstützung entscheidend. Als Ihre Fachanwältin für Familienrecht helfe ich Ihnen, Ihre Rechte und die Ihrer Kinder zu wahren. Im Umgang mit dem Jugendamt ist es wichtig, gut vorbereitet und informiert zu sein. Ich begleite Sie zu Gesprächen beim Jugendamt und unterstütze Sie bei der Erstellung und Prüfung der notwendigen Unterlagen.

Besonders in strittigen Fällen, in denen es um das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht geht, ist eine umfassende rechtliche Beratung unerlässlich. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Position zu klären und sorge dafür, dass Ihre Interessen sachgerecht und effektiv vertreten werden. Mein Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindeswohls zu erreichen, um langwierige und belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Kindeswohlgefährdung: Wenn das Jugendamt das Sorgerecht entzieht - Rechtsanwalt Hannover

Wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung feststellt, steht das Wohl und die Sicherheit des Kindes an erster Stelle. In schweren Fällen kann das Jugendamt beschließen, das Sorgerecht den Eltern zu entziehen. Dieser Schritt wird in der Regel nur dann unternommen, wenn das Kindeswohl ernsthaft bedroht ist, es zu häuslicher Gewalt kommt und andere Maßnahmen nicht ausreichen, um das Kind zu schützen. Gründe für eine solche Entscheidung können Vernachlässigung, Misshandlung oder eine gefährliche häusliche Umgebung sein. Der Entzug des Sorgerechts ist eine schwerwiegende Maßnahme, die tiefgreifende Auswirkungen auf alle Beteiligten hat und sorgfältig geprüft werden muss.

Ein Rechtsanwalt kann in dieser kritischen Situation eine wichtige Unterstützung bieten. Als Fachanwältin für Familienrecht in Hannover helfe ich betroffenen Eltern, ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls gegen die Entscheidung des Jugendamts vorzugehen. Ich unterstütze Sie dabei, die Vorwürfe zu verstehen und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dies umfasst die Sammlung relevanter Beweise, die Vertretung vor Gericht und die Zusammenarbeit mit Sachverständigen. Ziel ist es, eine faire und ausgewogene Beurteilung der Situation zu erreichen und, wenn möglich, das Sorgerecht wiederherzustellen oder zumindest ein Umgangsrecht zu sichern, um den Kontakt zum Kind aufrechtzuerhalten.

Jetzt Kontakt per  E-Mail, über mein  Kontaktformular oder gerne auch telefonisch aufnehmen. Ich stehe Ihnen in diesen schwierigen Zeiten bei!

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Sie leben nicht mehr in der harmonischen Beziehung mit Ihrem Partner wie noch zu Beginn Ihrer gemeinsamen Beziehung? Einer Trennung/Scheidung sind Sie bislang jedoch aus dem Weg gegangen, da Sie Bedenken wegen der Regelung des Sorgerechts sind? Sollte es bei Ihnen zu einem Sorgerechts- oder Umgangsrechtsstreit kommen, vertrete ich Sie auch im Interesse Ihres Kindes vollumfänglich vor Gericht. So Sie dies wünschen, versuche ich auch gerne mit der Gegenseite eine Einigung zur Zufriedenheit aller Betroffenen zu erzielen, bevor es überhaupt zu einem Gerichtstermin kommt; ganz zum Wohle Ihrer Kinder. Sie am besten direkt Kontakt per E-Mail oder Telefon zu mir auf. Im Zuge einer ausführlichen Beratung finden wir gemeinsam sicherlich eine Problemlösung, die allen Betroffenen gerecht wird. Gerade im Familienrecht geht es oft um hochemotionale Fälle, die dem beauftragten Rechtsanwalt / Fachanwalt entsprechendes Einfühlungsvermögen abverlangen.

 

FAQs Sorgerecht Hannover / Umgangsrecht Hannover

Die verheirateten Eltern bleiben auch nach der Trennung weiterhin gemeinsam für die Kinder zuständig. Sie haben beide das Recht auf die gesamte Pflege, Erziehung und Bestimmung des Aufenthaltsortes. Sie legen bei der Trennung den Wohnort der Kinder fest.

Fragen des täglichen Lebens wie Fragen des Schullebens, der Ernährung, der Kleidung usw. entscheidet der Elternteil allein, bei dem sich die Kinder aufhalten.

Bei der Schulwahl, Wahl des Kindergartens, Impfungen und weiteren einschneidenden Fragen müssen die beiden Elternteile eine gemeinsame Entscheidung treffen.

Sie können mit Hilfe des Jugendamtes eine Einigung über den ständigen Aufenthaltsort der Kinder erzielen.

Beide Elternteile sollten sich zum Wohl der Kinder für eine für beide Seiten tragbare Lösung entscheiden.

In dem Fall können Sie beim Amtsgericht mit einem Anwalt einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen.

Ja, Ihr Mann kann auch den Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen. Er muss dann begründen, warum er der Auffassung ist, dass er die Erziehung der Kinder überzeugender darstellen kann.

Das Gericht wird berücksichtigen, welcher Elternteil zum Aufbau der Persönlichkeit geeignet ist und die Kinder fördert. Wichtig ist dabei die Kontinuität für die Kinder sicherzustellen.

Kinder können selbst ihre Meinung äußern. Sie haben in einem Gerichtsverfahren die Möglichkeit über einen Verfahrensbeistand - Anwalt des Kindes - ihren Willen zum Ausdruck zu bringen. Dieser wird Ihren Kindern zur Seite gestellt, damit sie sich unbefangen in einem geschützten Raum zur Situation äußern können.