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Sorgerecht

Sorgerecht

Bei der Trennung werden die Kinder häufig in die Konflikte involviert.

Es sollte möglich so früh wie möglich nach der Trennung eine einvernehmliche Lösung zur Regelung der Besuche des Elternteils, der die Kinder nicht betreut, mit dem betreuenden Elternteil gesucht werden.

Der Elternteil, bei das Kind nicht lebt hat ein Recht auf einen regelmäßigen Umgang

 

FAQs Sorgerecht / Umgang

Die verheirateten Eltern bleiben auch nach der Trennung weiterhin gemeinsam für die Kinder zuständig. Sie haben beide das Recht auf die gesamte Pflege, Erziehung und Bestimmung des Aufenthaltsortes. Sie legen bei der Trennung den Wohnort der Kinder fest.

Fragen des täglichen Lebens wie Fragen des Schullebens, der Ernährung, der Kleidung usw. entscheidet der Elternteil allein, bei dem sich die Kinder aufhalten.

Bei der Schulwahl, Wahl des Kindergartens, Impfungen und weiteren einschneidenden Fragen müssen die beiden Elternteile eine gemeinsame Entscheidung treffen.

Sie können mit Hilfe des Jugendamtes eine Einigung über den ständigen Aufenthaltsort der Kinder erzielen.

Beide Elternteile sollten sich zum Wohl der Kinder für eine für beide Seiten tragbare Lösung entscheiden.

In dem Fall können Sie beim Amtsgericht mit einem Anwalt einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen.

Ja, Ihr Mann kann auch den Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen. Er muss dann begründen, warum er der Auffassung ist, dass er die Erziehung der Kinder überzeugender darstellen kann.

Das Gericht wird berücksichtigen, welcher Elternteil zum Aufbau der Persönlichkeit geeignet ist und die Kinder fördert. Wichtig ist dabei die Kontinuität für die Kinder sicherzustellen.

Kinder können selbst ihre Meinung äußern. Sie haben in einem Gerichtsverfahren die Möglichkeit über einen Verfahrensbeistand - Anwalt des Kindes - ihren Willen zum Ausdruck zu bringen. Dieser wird Ihren Kindern zur Seite gestellt, damit sie sich unbefangen in einem geschützten Raum zur Situation äußern können.